Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Vermietung und Dienstleistungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Rhoensound – Tobias Nelitz
Georgenstraße 32
36466 Dermbach OT Diedorf/Rhön
– nachfolgend „Vermieter“ –
und dem jeweiligen Kunden – nachfolgend „Mieter“ oder „Auftraggeber“.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung von Veranstaltungstechnik (z. B. Ton-, Licht-, DJ- und Bühnentechnik) sowie ggf. damit verbundene Dienstleistungen (z. B. Lieferung, Aufbau, Betreuung).
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Auftrag oder Lieferschein.
3. Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst zustande durch:
- schriftliche Bestätigung
- Lieferung der Geräte
- oder Rechnungsstellung
4. Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit Übergabe der Geräte (Abholung oder Lieferung) und endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe.
Angefangene Miettage gelten als volle Tage.
Bei verspäteter Rückgabe wird die Mietzeit entsprechend verlängert und berechnet.
5. Übergabe und Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit Übergabe der Geräte auf den Mieter über und endet mit der Rückgabe an den Vermieter.
Der Mieter bestätigt bei Übergabe den ordnungsgemäßen Zustand der Geräte, sofern keine Mängel angezeigt werden.
6. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich:
- die Geräte sachgemäß und sorgfältig zu nutzen
- alle Sicherheitsvorschriften einzuhalten
- die Geräte vor Verlust, Diebstahl und Beschädigung zu schützen
- keine Veränderungen oder Umbauten vorzunehmen
- keine Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung
7. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden an den Mietgegenständen, die während der Mietzeit entstehen, soweit er diese zu vertreten hat.
Der Mieter haftet insbesondere für:
- unsachgemäße Nutzung
- Fahrlässigkeit oder Vorsatz
- Verlust oder Diebstahl
Bei Verlust oder Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
Der Mieter trägt während der Mietzeit das Risiko des zufälligen Untergangs, es sei denn, der Schaden beruht auf einem Mangel der Mietsache.
8. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet unbeschränkt bei:
- Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Veranstaltungsausfall oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9. Mängel
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich bei Übergabe anzuzeigen.
Der Vermieter ist berechtigt, nach seiner Wahl:
- nachzubessern
- Ersatz zu liefern
10. Nutzung bei Veranstaltungen
Der Mieter ist verantwortlich für:
- die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften
- notwendige Genehmigungen
- Sicherheitsmaßnahmen
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden aus der Durchführung von Veranstaltungen, sofern diese nicht auf einen Gerätemangel zurückzuführen sind.
11. Rücktritt / Stornierung
Bei Rücktritt durch den Kunden gelten folgende Stornokosten:
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 30 %
- bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50 %
- bis 3 Tage vor Mietbeginn: 75 %
- weniger als 3 Tage oder am Miettag: 100 %
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
12. Zahlung
Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
13. Kaution
Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu verlangen.
Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Geräte.
14. Versicherung
Der Abschluss einer geeigneten Versicherung wird empfohlen.
Bei größeren Veranstaltungen kann der Vermieter den Nachweis einer Versicherung verlangen.
15. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Stromausfälle, behördliche Anordnungen) befreien beide Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
16.04.2026 Dermbach, Tobias Nelitz